Teilzeitanspruch bei Arbeit im Schichtbetrieb

LAG Köln, Az. 7 Sa 766/12

Das LAG Köln stellt in dieser Entscheidung fest, dass Arbeitnehmer auch bei Arbeiten im Schichtbetrieb einen Anspruch auf Teilzeitarbeit haben und dass sie darüber hinaus die Verteilung der verringerten Arbeitszeit dergestalt verlangen können, dass sie nur noch einer bestimmten Schicht zugeteilt werden können.

Der Anspruch entfällt nach dieser Entscheidung nur dann, wenn der Arbeitgeber zurecht einwenden kann, dass die verlangte Teilzeitarbeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen oder wenn unverhältnismäßige Kosten für den Arbeitgeber hierdurch verursacht würden.

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Fachanwalt Arbeitsrecht Stuttgart